Rechtsberatung im Familienrecht

Beratung und Vertretung durch eine Fachanwältin für Familienrecht – individuell, ehrlich, persönlich.

 

Oft geht es um viel – und dabei um für das Privatleben jedes Einzelnen einschneidende Entscheidungen. Egal ob beim Thema Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Sorge- oder Umgangsrecht – im Familienrecht betreuen Anwälte oft Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Gerade jetzt kommt es auf eine frühzeitige, vertrauensvolle und fundierte Beratung zur ganz individuellen Situation an. Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse rund um Familie, Ehe und Lebenspartnerschaft.

Ehe & Partnerschaft

Wer den Bund der Ehe eingeht sollte sich neben den persönlichen auch über die rechtlichen Folgen im Klaren sein – um dadurch bei Bedarf in guten Zeiten die Möglichkeit zu haben, für schlechte Zeiten oder auch den Fall einer Trennung und Scheidung bewusst zu entscheiden und vorzusorgen.

Wir beraten zu:

Aufzählungszeichen

Ehe- & Partnervertrag

Aufzählungszeichen

Immobilie bei Trennung von Partnerschaften

Aufzählungszeichen

Unternehmen im Scheidungskontext

Trennung, Scheidung & Folgesachen

Leider kommt es selbst nach langjährigen und glücklichen Beziehungen oftmals zu Umständen, die eine Trennung und ggf. auch Scheidung unumgänglich machen. Wir helfen mit den rechtlichen Hürden umzugehen, klären auf und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Wir beraten zu:

Aufzählungszeichen

Unterhalt

Aufzählungszeichen

Ehewohnung

Aufzählungszeichen

Hausrat

Aufzählungszeichen

Sorgerecht

Aufzählungszeichen

Umgangsrecht

Aufzählungszeichen

Vermögensauseinandersetzung

Aufzählungszeichen

Zugewinnausgleich

Umgangs- & Sorgerecht

Eine Trennung oder Scheidung ist für die gemeinsamen Kinder oft sehr belastend. Das Wohl des Kindes sollte jederzeit oberste Priorität haben. Wir helfen Ihnen eine Lösung zu finden und vertreten Ihre Interessen.

Wir sind auch im Rahmen von Verfahrensbeistandschaften tätig und agieren als „Anwalt des Kindes“ in zahlreichen Verfahren.

Wir beraten zu:

Aufzählungszeichen

Wechselmodell

Aufzählungszeichen

Umgangs- oder Sorgerecht entziehen

Aufzählungszeichen

Umgangs- oder Sorgerecht einfordern

Unterhaltsrecht

Wer wann und wie lange einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen hat, ist stark abhängig von der individuellen Situation. Wir berechnen für Sie Unterhalt und unterstützen Sie in der Geltendmachung Ihrer Recht.

Wir beraten zu:

Aufzählungszeichen

Trennungsunterhalt

Aufzählungszeichen

Kindesunterhalt

Aufzählungszeichen

Nachehelicher Unterhalt

Aufzählungszeichen

Elternunterhalt

Zugewinnausgleich & Vermögens-auseinandersetzung

Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung ist dann in der Regel auch der Zugewinnausgleich zu klären, da in den seltensten Fällen sowohl die einzelnen Vermögenspositionen als auch die in die Ehe getätigten Einlagen sich wechselseitig entsprechen. Der Zugewinnausgleich gleicht den Vermögenszuwachs zwischen Eheschließung und Scheidung unter den Eheleuten aus. Der Überschuss des einen Ehegatten steht dem anderen als Ausgleichsforderung zu.

Unabhängig vom etwaigen Zugewinnausgleich in Geld gilt es gemeinsam erworbenes oder aufgebautes Vermögen in Form von Immobilien, hochwertigen Gegenständen sowie Firmen und Unternehmen auseinanderzusetzen. Dies geschieht in der Praxis in der Regel parallel zum Zugewinnausgleichsverfahren. Wir unterstützen Sie in dieser Thematik frühzeitig und nach Möglichkeit außergerichtlich, um Ihnen eine kostengünstigere und unkompliziertere Abwicklung der Angelegenheit möglichst schon vor der Scheidung zu ermöglichen und das aufgebaute Vermögen zu schützen.

Selbstständige und Unternehmer/innen im Scheidungskontext

Immer häufiger besteht die Problematik, dass Firmen und Unternehmen im Rahmen von Trennung und Scheidung nicht unerheblich betroffen sind, sei es durch die in die Vermögensauseinandersetzung einzubeziehenden Vermögenswerte, der Berücksichtigung von Bilanzen im Rahmen der Unterhaltsberechnung, Vollstreckung ins Firmenvermögen u.v.m..

Wir unterstützen Sie sowohl dabei, solche Situationen im Vorfeld durch die Erstellung auf Ihre individuelle Situation angepasster und vor allem der gerichtlichen Prüfung standhaltender Eheverträge zu vermeiden, als auch im Rahmen einer Trennung und Scheidung die Firma oder das Unternehmen im konkreten Fall zu schützen.

Fachanwältin für Familienrecht

Carolin Oeverhaus-Peitz

Lösungsorientierte Kommunikation ist oft zielführender als Konfrontation – und erspart allen Beteiligten unnötige Investitionen von persönlichen und finanziellen Ressourcen in langwierige Auseinandersetzungen.

Neben einem Einfühlunsgvermögen in die persönliche Situation der Beteilgten benötigt man als  Fachanwältin für Familienrecht besondere theoretische Kenntnisse und umfassende Erfahrungen in diesem sehr komplexen Rechtgebiet – in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wir sind gerne für Sie da!